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Wann ist eine Tonfolge geschützt? (Zettel)

 

Der Zettel

Ein paar Töne umfassender Jingle ist genauso geschützt wie Lieder egal welcher Richtung, z.B. Schlager, Klassik.

Die Länge der Tonfolge ist nicht ausschlaggebend. Z.B. Telekom-Werbung mit 3 Tönen besitzt einen Erkennungswert. Es hat eine ausreichende Gestaltungshöhe. Aber diese Tonfolge ist im Gegensatz zur Toyota-Melodie nicht Urheberrechtlich geschützt.

Bei der Telekom-Melodie schützt das Markenrecht.

Da Jingles, Melodien ein Urheberrecht besitzen, müssen zur Bearbeitung Genehmigungen vom Urheber besorgt werden. Oder das Stück so verfremden, dass kein Wiedererkennungswert besteht. (das ist durch Sound-Sampling)

 

Informationen

Erstellt von: canadaeagles am 17. Februar 2010, 12:50 Uhr.

Zuletzt geändert von: canadaeagles am 17. Februar 2010, 12:50 Uhr.

Bearbeiten darf: Jeder Pro-Benutzer.

Wie lernen? Regelmäßig wiederholen.

Wird zur Zeit gelernt von: canadaeagles.

 

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