Der Zettel
Grundsätzlich kann die Freiheit eines Menschen in zwei Arten unterteilt werden:
· Handlungsfreiheit
· Willens- bzw. Entscheidungsfreiheit
Unter "Handlungsfreiheit" ist die Fähigkeit zu verstehen, seine eigenen Absichten in die Tat umsetzen zu können.
Eine maximale Handlungsfreiheit kann es nicht geben, da die Verwirklichung bestimmter Absichten uns unbekannten Naturgesetzen widerspräche, solange wir die Welt noch nicht vollständig kennen und nach neueren Erkenntnissen der Quantenphysik können wir dies nicht.
Minimal ist die Handlungsfreiheit bei völliger Bewegungsunfähigkeit. Einschränkungen der Handlungsfreiheit sind z.B. Naturgesetze, Behinderungen, Handschellen oder Gefängnisse - also immer physikalischer Natur.
[Nach Jürgen Schröder - "Handlungsfreiheit"]
Handlungsfreiheit ist also die Möglichkeit, seinen Willen zu verwirklichen.
Die Willensfreiheit hingegen bezeichnet die Freiheit, nach Belieben "wollen zu können". Nach Thomas Nagel ist dies die Möglichkeit, ungeachtet der Umstände eine freie Wahl zu treffen.
Informationen
Erstellt von: Alexandra am 22. Oktober 2006, 20:58 Uhr.
Zuletzt geändert von: Alexandra am 22. Oktober 2006, 20:58 Uhr.
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Wie lernen? Einmal lesen.
Wird zur Zeit gelernt von: Alexandra, horatius, Zwiebeljunge85, cyan, ninometer und 40 weiteren Personen.

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