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Basiswissen Verwaltungsrecht (Kurs)

 

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Der Kurs

Grundlagen des Verwaltungsaktes.
Charakteristika, Rechtmäßigkeit, Widerspruchsverfahren, Rücknahme, Widerruf...

Die 9 Lektionen

  1. 1
    Zettel #Der Begriff des Verwaltungsaktes# *§ 35 S. 1 VwVfG* Die 5 Merkmale des VAs: *1. Maßnahme einer Behörde* Maßnahme ist jedes zweckgerichtete Verhalten mit Erklärungswert. Behörden sind Organe einer juristischen Person des öffentl. Rechts mit ...
     
  2. 2
    Kartei Kurz und knapp
     
  3. 3
    Kartei
    1. Behörde (1 Karte)
    Kurze Definition des Begriffes Behörde: Behörden sind Organe einer juristischen Person des öffentl. Rechts mit Außenvertretungskompetenz.,
     
  4. 4
    Kartei Sonderrechts- & Subordinationstheorie
     
  5. 5
    Kartei Kurze Definition der einseitigen rechtlichen Regelung: Eine Anordnung mit der Absicht eine Rechtswirkung auszulösen. Rechte/Pflichten des Adressaten begründen, aufheben, verändern oder verbindlich feststellen., 3 Beispiele für keine rechtliche Regelung.: 1. Realakt (tatsächliches Handeln) 2. ...
     
  6. 6
    Kartei Kurze Definition der unmittelbaren Außenwirkung.: Die Absicht unmittelbare (ohne das Hinzutreten weiterer Umstände) Rechtswirkungen für eine andere Rechtsperson auszulösen. (interpersonal), Beispiele für keine unmittelbare Außenwirkung?: Interne Weisungen (interpersonal/gleiche juristische ...
     
  7. 7
    Kartei
    5. Einzelfall (5 Karten)
    Wann liegt ein Einzelfall vor?: Wenn eine Regelung konkret (1 bestimmter Sachverhalt) + individuell (1 Person oder bestimmbarer Personenkreis) ist., Das Gegenteil von konkret?: Abstrakt, Das Gegenteil von individuell?: Generell, Welche Art von Regelung liegt bei den Merkmalen abstrakt+generell ...
     
  8. 8
    Kartei
    Rechtsquellen (3 Karten)
    Kurz und knapp
     
  9. 9
    Zettel *1. Zuständigkeit* - Sachliche - Örtliche *2. Verfahrensvorschriften* (§§ 9-34 VwVfG) *3. Formvorschriften* (§ 37 VwVfG) *4. Begründung* (§ 39 VwVfG) *5. Rechtsbehelfsbelehrung* *6. Bekanntgabe* (§ 41 I VwVfG) - Formlose (§ 41 II VwVfG) - Zustellung (LZG NRW)
     
 

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