Das Buch
Informationen
Erstellt von: Rich am 2. Juli 2006, 15:32 Uhr.
Bearbeiten darf: Jeder Pro-Benutzer.
Wie lernen? Einmal lesen.
Wird zur Zeit gelernt von: Little-Miss, am-fayed, Law187, MarJane, Johannes Lemke und einer weiteren Person.
Bewertung: 
Autor: Reinhold Zippelius
ISBN: 3406525628
Erschienen: 2004-12
Ausgabe: Broschiert
Verlag: Beck Juristischer Verlag
Seiten: 120
Preis: Ab EUR 13,00 bei Amazon (am 19. Februar 2007, 04:25 Uhr)
Rezension
Juristische Methodenlehre - kompakt und verständlich
Lesen
Die "Juristische Methodenlehre" von Reinhold Zippelius empfiehlt sich besonders für Jurastudenten der ersten Semester, die einen komprimierten und schnellen Einstieg in die Thematik der konkreten Rechtsanwendung und Auslegung von Gesetzen suchen.
Nach einem einführenden Kapitel zu Begriff und Funktion des Rechts (Recht als Lösung von Gerechtigkeitsfragen, Gesetze als objektivierte Regelungen, etc.), beschäftigt sich der Hauptteil des Buches mit Aufbau, Zusammenhang und Auslegung von Gesetzen und Rechtssätzen. Der Schlussteil beschäftigt sich mit der konkreten, fallbezogenen Anwendung der Rechtsnormen, so beispielsweise mit dem Aufsuchen der "einschlägigen" Rechtsnorm oder mit der "Tatfrage" bzw. dem juristischen Syllogismus.
Ich habe dieses Grundlagenwerk als sehr hilfreich empfunden, da es wie gesagt durch seine Kompaktheit und vor allem Verständlichkeit überzeugt, was i. d. R. zu äußerst positiven Lerneffekten führt. Als weiteres rechtstheoretisches Buch empfiehlt sich die "Rechtsphilosophie" (aus der Reihe "Juristische Kurz-Lehrbücher"), ebenfalls von Zippelius und von diesem auch explizit in seinem Vorwort zur "Juristischen Methodenlehre" erwähnt und als Grundlagenwissen vorausgesetzt. Im Doppelpack garantieren diese beiden Bücher einen systematischen und anwendungsbezogenen Zugang zu den Basics des Rechtsstudiums - und gerade auf diese methodischen Grundlagen kommt es in der gesamten Praxis der Jurisprudenz an, denn ohne sie ließe sich kein einziger Rechtsfall lösen.
Alles in allem ein uneingeschränkt weiterzuempfehlendes Methodikwerk, geschrieben von einem der renommiertesten Rechtstheoretiker und Staatsrechtler der Republik.
Gesamturteil: Sehr gut.

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